EEG – Erneuerbare Energien Gesetz

EEG Jahresabrechnung

Gemäß § 77 Abs. 1 EEG 2021 sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die von den Verteilnetzbetreibern übermittelten Daten für die EEG-Jahresabrechnung zu veröffentlichen. Die Daten für die EEG-Jahresabrechnung sind auf der Webseite der TransnetBW GmbH unter folgendem Link zu finden:

EEG-Jahresabrechnung | TransnetBW GmbH

Die gesetzeskonforme Vergütung der von der Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG abgenommenen EEG-Einspeisungsmengen gemäß § 19 EEG 2021 sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte gemäß § 57 Abs. 3 EEG 2021 wurden von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt.

EEG Jahresabrechnung 2016
EEG Jahresabrechnung 2015
EEG Jahresabrechnung 2014
EEG Jahresabrechnung 2013
EEG Jahresabrechnung 2012
EEG Jahresabrechnung 2011

Technische Mindestanforderungen EEG

Für die Stromnetzgesellschaft Herrenberg mbH & Co. KG gelten die „Technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 EEG für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom“ der Netze BW GmbH. Diese finden Sie auf den Seiten der Netze BW oder unter folgendem Link: